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min Lesezeit

6.9.2024

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?

Die Wahl zwischen Vertragswerkstatt oder freier Werkstatt macht sich schnell im Geldbeutel bemerkbar. Gerade für FuhrparkmanagerInnen mit klaren Budgetgrenzen ist es wichtig, genau hinzuschauen - denn die Wahl kann sich auf Garantie, Kulanz und sogar den Leasingvertrag auswirken.

Inhaltsverzeichnis
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Autor
Daniel Dancs
Senior Sales & Business Development Manager
, 
motum
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Eine Inspektion steht an, eine Beule muss repariert werden oder ein Unfall bringt das Fahrzeug in die Werkstatt - als FuhrparkmanagerIn kennen Sie diese Situationen nur zu gut. Doch bevor die Entscheidung für eine Reparatur oder Wartung fällt, stellt sich die Frage: Welche Werkstatt ist die richtige für Ihren Fuhrpark? Eine spezialisierte Vertragswerkstatt mit umfassender Markenkenntnis oder doch lieber eine flexible und günstigere freie Werkstatt? Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt, um die besten Ergebnisse für Ihr Flottenmanagement zu erzielen.

Vertragswerkstatt: Spezialisierung und Markenkenntnis

Vertragswerkstätten sind offizielle Partner bestimmter Fahrzeughersteller und verfügen über umfassende Kenntnisse der jeweiligen Marke. Sie sind ideal für Fuhrparks, die überwiegend aus neuen oder Fahrzeugen von ausschließlich einer Marke bestehen. Durch den direkten Zugriff auf Originalersatzteile (häufig auf Lager) und am schnellsten geschultes Personal bei Neuwägen, können sie hohes Know-How und Effizienz gewährleisten. Dies kann besonders wichtig sein, um Garantieansprüche aufrechtzuerhalten und den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge zu maximieren. Die Stundensätze liegen meist zwischen 120 € und 200 €.

Wann sollte eine Vertragswerkstatt in Anspruch genommen werden?

  • Garantiearbeiten: Für Reparaturen, die durch die Herstellergarantie abgedeckt sind, empfiehlt es sich ebenfalls, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Je nach Bedingungen der Garantie können diese Reparaturen kostenlos sein.
  • Nachbesserungen: Wenn eine Reparatur aufgrund der Sachmängelhaftung notwendig ist, sollten Sie eine Vertragswerkstatt Ihres Autohändlers aufsuchen. Sofern die allgemeinen Neuwagen-Verkaufsbedingungen gelten, können Sie jede Vertragswerkstatt nutzen. Diese Arbeiten sind in der Regel kostenfrei.
  • Markenspezifische Reparaturen: Wenn spezielles technisches Wissen erforderlich ist (insbesondere bei sehr neuen Modellen und Technologien), ist die Vertragswerkstatt die richtige Anlaufstelle.
  • Steigerung des Wiederverkaufswerts: Im Falle eines Wiederverkaufs, kann ein lückenlos geführtes Scheckheft einer Vertragswerkstatt den Wiederverkaufswert steigern.
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Freie Werkstatt: Flexibilität und Kosteneffizienz

Freie Werkstätten dagegen sind weiter verbreitet als markengebundene. Die Wahrscheinlichkeit, eine freie Werkstatt in der Nähe zu finden, ist daher größer.
Ein weiterer Vorteil: Freie Werkstätten haben oft niedrigere Grundkosten, da sie nicht die große und teure Infrastruktur eines OEM (Original Equipment Manufacturer) vorhalten müssen. Da die Betriebe alle Marken annehmen, verfügen sie über ein breites Fachwissen. Es kann jedoch vorkommen, dass ihre MechanikerInnen nicht alle Besonderheiten und Details einer Marke kennen. Wird ein Ersatzteil benötigt, muss das Fuhrparkmanagement gegebenenfalls Wartezeiten einplanen - nicht alle Teile aller Marken können dauerhaft auf Lager gehalten werden. Die Stundensätze liegen meist zwischen 60 € und 120 €.
Wichtig: Entgegen anhaltender Gerüchte, arbeiten freie Werkstätten nicht nur Ident- oder Nachbauteile ein, sondern auch Originalteile. Dies kann bei Leasingfahrzeugen entscheidend sein, um Probleme mit der Leasinggesellschaft zu vermeiden.

Wann sollte eine freie Werkstatt beauftragt werden?

  • Nach Ablauf der Garantie: Bei älteren Fahrzeugen oder nach Ablauf der Herstellergarantie sind freie Werkstätten eine kostengünstige Alternative für Wartungen und Reparaturen.
  • Unfallschäden: Insbesondere bei Karosserie- und Lackschäden ist es sinnvoll, sich an eine freie Werkstatt oder Lackiererei zu wenden, da deren Mitarbeitende über das notwendige Fachwissen verfügen und qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Trotzdem ist es sinnvoll, den Leasinggeber über die Reparatur zu informieren und den Kostenvoranschlag sowie die Rechnung beizulegen.
  • Heterogene Flotten: Je mehr unterschiedliche Fahrzeugmarken im Fuhrpark vertreten sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine freie Werkstatt die meisten Vorstellungen erfüllt. Wenn es zusätzlich darum geht, die Reparaturkosten niedrig zu halten, kann eine freie Werkstatt deutlich wirtschaftlicher sein.
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Gütesiegel für freie Werkstätten

Bei der Auswahl von freien Werkstätten sollten FuhrparkmanagerInnen auf zertifizierte Betriebe achten.

Hier ist es sinnvoll, mit Netzwerken zusammenzuarbeiten. So zeichnet zum Beispiel das Siegel „ZKF Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb“ zertifizierte Betriebe aus. Von den rund 3.500 Mitgliedsbetrieben des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) haben sich rund 500 meist freie Werkstätten für das Eurogarant-Qualitätssiegel qualifiziert, indem sie viel Geld in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden, in moderne Werkzeuge und Technik investiert haben. Das schlägt sich auch im Preis nieder: Die MitgliederInnen verpflichten sich, die Fahrzeuge zu fairen Konditionen zu reparieren. Die zertifizierten freien Werkstätten verwenden für ihre Kunden ausschließlich Original-Ersatzteile, die sie über Einkaufsgemeinschaften günstiger einkaufen. Zudem erhalten die Kunden auf alle Reparaturleistungen eine Garantie von mindestens drei Jahren.

Um für unsere Kunden die bestmögliche Reparaturleistung mit Kosteneffizienz zu verbinden, kooperieren wir mit der Eurogarant AutoService AG. Full-Service motum-Kunden profitieren daher auch den günstigen und geprüften Reparaturkonditionen von Eurogarant: FuhrparkmanagerInnen können über die motum Plattform auf ein deutschlandweites Werkstattnetz mit über 600 zertifizierten und überwiegend freien Karosserie- und Lackierbetrieben zugreifen.

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Wichtig: Keine Kulanz nach Reparaturen in freier Werkstatt

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Garantie eines Neuwagens erlischt, wenn Wartungs- oder Reparaturarbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Das stimmt nicht, denn laut einer EU-Verordnung sind freie Werkstätten und Vertragswerkstätten in diesem Punkt gleichgestellt.

Allerdings kann es nach Ablauf der Garantiezeit Probleme mit der Kulanz geben. Hersteller sind nicht verpflichtet, die Reparaturkosten nach der Garantiezeit zu übernehmen, wenn die Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden, und könnten daher darauf bestehen, dass Vertragswerkstätten genutzt werden, um Kulanzzahlungen in Erwägung zu ziehen.

Was Sie bei Leasingfahrzeugen beachten sollten

Bei Leasingfahrzeugen ist ein Blick in den Leasingvertrag unerlässlich, da dort festgelegt ist, in welche Werkstatt das Fahrzeug gebracht werden muss. Ist eine Bindung an eine Herstellerwerkstatt vereinbart, müssen sich LeasingnehmerInnen an diese Vorgabe halten. Die Leasinggesellschaft kann jedoch nur in Ausnahmefällen eine bestimmte Werkstatt für Reparaturen vorschreiben. In der Regel ist es demnach auch möglich, Reparaturen in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen, solange es sich nicht um Wartungs- oder Inspektionsarbeiten handelt. FuhrparkmanagerInnen sollten daher immer den Leasingvertrag prüfen oder sich direkt an die Leasinggesellschaft wenden.

Ein Fazit: Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?

Letztlich hängt die Entscheidung zwischen Vertragswerkstatt oder freier Werkstatt von diversen Faktoren ab - abschließend lässt sich feststellen, dass die optimale Lösung für FuhrparkmanagerInnen an den jeweiligen Bedingungen der Flotte hängt. Insbesondere Mischflotten profitieren von der fachlichen Vielfalt von freien Werkstätten, während homogene Flotten mit Neuwägen von einem Hersteller durch die Spezialexpertise von Vertragswerkstätten überzeugt werden. Um die Vorteile beider Werkstatttypen zu nutzen, bietet es sich in einigen Fällen an, eine Mischform zu schaffen - je nachdem um welchen Schadentyp es sich handelt (Mechanik, Elektronik, Karosserie- und Lack, Glas) und wie alt das Fahrzeug ist, können Flottenfahrzeuge teils bei einer Vertragswerkstatt oder freien Werkstatt repariert werden.
Wichtig ist: Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie im Vorhinein die Leasingbedingungen und im Zweifel mit Ihrer Leasinggesellschaft abstimmen, welche Werkstätten von ihr akzeptiert werden.

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